Beschreibung der Meldung

Zebrastreifen auf Fahrradhauptroute

Diese Meldung wurde am 04.09.2024 via api erstellt.

Die Überwegung der St.-Michael-Straße liegt auf der Hauptradverkehrsroute aus dem Münchener Osten, hier fahren viele Radfahrer, gleichzeitig gibt es wenig Autoverkehr. Die Querung ist aber nur mit einem Zebrastreifen versehen, so dass fahrende Radfahrer keinen Vorrang vor den Autos haben. Fahrradfahrer wissen das aber häufig nicht, ich habe hier häufig sehr unklare Situationen (und auch aggressives Gehupe von Autofahrern) erlebt. Es wäre wichtig für die Verkehrssicherheit, hier den Radfahrenden - genauso wie den Fußgängern - auf dem Zebrastreifen einen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr einzuräumen.

Antwort von Landeshauptstadt München

Fußgängerüberwege sind in § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den dazugehörigen Erläuterungen geregelt. Demnach gilt eine Bevorrechtigung nur für zu Fuß Gehende, wozu auch Personen gehören, die ihr Fahrrad schieben. Radfahrende werden davon explizit ausgeschlossen, weshalb keine anderslautende Regelung seitens der Verkehrsbehörde angeordnet werden kann.

Um eine Querung des Fußgängerüberwegs mit dem Rad zu vermeiden, kann alternativ auch die Route über die Else-Rosenfeld-/ Josephsburgstr. gewählt werden.

Meldungsposition
Geokoordinaten
48,1233 - 11,6323
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine (autom. ermittelt: Sankt Michael, 81673 München, Germany
in
Stadtteil Berg am Laim
Details
Kategorie
Verkehrsbeschilderung und -markierung > Verkehrsregelung oder -führung unklar
Zuständig
Landeshauptstadt München
Status
aufgenommen / beantwortet
Zusatzfelder
Kategorie
Oberkategorie
Hinweis
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Bearbeitungshistorie

aufgenommen / beantwortet
Landeshauptstadt München am 04.09.2024 um 11:46 Uhr:

Die Meldung wurde beantwortet.
Fußgängerüberwege sind in § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den dazugehörigen Erläuterungen geregelt. Demnach gilt eine Bevorrechtigung nur für zu Fuß Gehende, wozu auch Personen gehören, die ihr Fahrrad schieben. Radfahrende werden davon explizit ausgeschlossen, weshalb keine anderslautende Regelung seitens der Verkehrsbehörde angeordnet werden kann.

Um eine Querung des Fußgängerüberwegs mit dem Rad zu vermeiden, kann alternativ auch die Route über die Else-Rosenfeld-/ Josephsburgstr. gewählt werden.


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Unregistrierter Nutzer am 04.09.2024 um 09:27 Uhr:

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