Beschreibung der Meldung

Autofahrer missachten Rechts vor Links, zugeparkt

Diese Meldung wurde am 29.07.2024 via api erstellt.

Trotz der Fahrradstraße missachten Autofahrer regelmäßig Rechts vor Links gegenüber Radfahrern an dieser Kreuzung. Zusätzlich ist sie oft schwer einsehbar, weil häufig Autos in den Kurven parken oder teilweise auch langzeitparkende Wohnmobile weit in den Kurven stehend.

Antwort von Landeshauptstadt München

Es freut uns sehr, dass auch Sie mit dem Fahrrad in München unterwegs sind.

Der Josef-Ritz-Weg ist keine Fahrradstraße, liegt aber in einer Tempo 30-Zone. Es gilt rechts vor links.

Das Parken hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten
der Fahrbahnkanten ist unzulässig (vgl. § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO).

Wohnmobile und Wohnanhänger nehmen – wie andere Fahrzeuge auch – legal am ruhenden Verkehr teil, wenn sie zugelassen und betriebsbereit sind und nicht zu verkehrsfremden Zwecken (Wohnzwecken) auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden.

Zuständig für die Überwachung und Ahndung von etwaigen Verstößen ist die Polizei.

Meldungsposition
Geokoordinaten
48,1302 - 11,6342
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine (autom. ermittelt: Josef-Ritz-Weg 77, 81673 München, Germany
in
Stadtteil Berg am Laim
Details
Kategorie
Verkehrsbeschilderung und -markierung > Verkehrsregelung oder -führung unklar
Zuständig
Landeshauptstadt München
Status
aufgenommen / beantwortet
Zusatzfelder
Kategorie
Oberkategorie
Hinweis
Angehängte Dateien
Keine Anhänge vorhanden.
Bearbeitungshistorie

aufgenommen / beantwortet
Landeshauptstadt München am 31.07.2024 um 08:49 Uhr:

Die Meldung wurde beantwortet.
Es freut uns sehr, dass auch Sie mit dem Fahrrad in München unterwegs sind.

Der Josef-Ritz-Weg ist keine Fahrradstraße, liegt aber in einer Tempo 30-Zone. Es gilt rechts vor links.

Das Parken hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten
der Fahrbahnkanten ist unzulässig (vgl. § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO).

Wohnmobile und Wohnanhänger nehmen – wie andere Fahrzeuge auch – legal am ruhenden Verkehr teil, wenn sie zugelassen und betriebsbereit sind und nicht zu verkehrsfremden Zwecken (Wohnzwecken) auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden.

Zuständig für die Überwachung und Ahndung von etwaigen Verstößen ist die Polizei.


Warten auf Freigabe
Daniel Rad.Muenchen am 29.07.2024 um 13:30 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landeshauptstadt München" weitergeleitet.