Beschreibung der Meldung

Radweg Gebsattelstraße, beginnend Ecke Franziskanerstraße

Diese Meldung wurde am 17.07.2024 via api erstellt.

Dieser Radweg hört auf der rechten Seite stadteinwärts vor den parkenden Autos unvermittelt auf, Radfahrer*innen müssen nach links auf die Fahrbahn ausscheren. Die Gebsattelstraße ist sehr eng. Auf der rechten Seite können die Mindestabstände sowohl zu den parkenden Autos als auch von den überholenden Autos nicht eingehalten werden. Die Befahrung der Straße mit dem Rad ist sehr gefährlich, da die Straße stadteinwärts stark befahren ist und Mindestabstände so gut wie nie eingehalten werden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich im Umkreis drei Schulen befinden und die Straße zu Stoßzeiten von fahrradfahrenden Kindern frequentiert ist, die im Straßenverkehr besonders gefährdet sind.
Zur Verhinderung von schweren Unfällen wäre eine Einbahnstraßenregelung erforderlich oder zumindest die Freigabe des rechten Bürgersteigs auch für Fahrräder.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung über die Behandlung dieser Meldung.
Freundliche Grüße

(Adresssuche nach: Gebsattel München)

Antwort von Landeshauptstadt München

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Gebsattelberg befindet sich derzeit in der Planungsphase einer Radentscheidsmaßnahme zur Verbesserung der Radinfrastruktur zwischen dem Regerplatz und der Zeppelinstraße. Hierzu wurden mehrere Ausführungsvarianten erarbeitet, die eine neue Raumaufteilung mit umfangreichen Umbaumaßnahmen notwendig machen. Parallel zu diesen Planungen sollen auch Varianten für eine temporäre Übergangslösung entwickelt werden. Der politische Auftrag an die Verwaltung beinhaltet zudem möglichst viele Parkplätze am Gebsattelberg zu erhalten und die Buslinienverbindungen in beide Richtungen weiterhin zu gewährleisten. Somit scheidet auch eine Einbahnstraßenregelung ab.

Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen. HIerzu bedarf es keiner Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr. Eine generelle Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr würde aufgrund des Gefälles und der geringen Gehwegbreite zu vermehrten Konflikten zwischen dem Rad- und Fußgängerverkehr auf dem Gehweg führen. Auch wäre die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg für den Radverkehr bei diesem Gefälle kaum umsetzbar.

Die Einhaltung des Überholabstands von mindestens 1,50 m ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite am Gebsattelberg nur möglich, wenn der Fahrverkehr die Mittelleitlinie überfährt. Die gilt auch für den Radverkehr auf dem Schutzstreifen bergauf. Auch hier muss der Fahrverkehr den Mindestabstand einhalten. Aus diesem Grund bevorzugen wir alle baulichen Radverkehrsanlagen gegenüber mittels Markierung auf der Fahrbahn geführten Varianten.

Zur Beurteilung einer Gefährdungslage greifen wir auf die aktuelle Unfallstatistik des Polizeipräsidiums München zu. Hier liegen keine Erkenntnisse vor, wonach am Gebsattelberg ein erhöhtes Unfallaufkommen mit Beteiligung von Radverkehr erkennbar wäre. Dennoch wäre aus unserer Sicht eine Übergangslösung für den bergab verlaufenden Radverkehr am ehesten sinnvoll.

Daher müssen wir leider noch um Geduld bitten, da selbst eine Übergangslösung einen gewissen Planungs- und Umsetzungsaufwand erfordert.


Meldungsposition
Geokoordinaten
48,1250 - 11,5887
Bei Eingabe gesuchte Adresse
Gebsattel München (autom. ermittelt: Regerpl. 9, 81541 München, Germany
in
Stadtteil Au-Haidhausen
Details
Kategorie
Radverkehrsnetz > Vorschlag einer Einbahnstraßenöffnung für den Radverkehr
Zuständig
Landeshauptstadt München
Status
aufgenommen / beantwortet
Zusatzfelder
Kategorie
Oberkategorie
Hinweis
Angehängte Dateien
Keine Anhänge vorhanden.
Bearbeitungshistorie

aufgenommen / beantwortet

Landeshauptstadt München am 18.07.2024 um 08:25 Uhr:

Die Meldung wurde beantwortet.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Gebsattelberg befindet sich derzeit in der Planungsphase einer Radentscheidsmaßnahme zur Verbesserung der Radinfrastruktur zwischen dem Regerplatz und der Zeppelinstraße. Hierzu wurden mehrere Ausführungsvarianten erarbeitet, die eine neue Raumaufteilung mit umfangreichen Umbaumaßnahmen notwendig machen. Parallel zu diesen Planungen sollen auch Varianten für eine temporäre Übergangslösung entwickelt werden. Der politische Auftrag an die Verwaltung beinhaltet zudem möglichst viele Parkplätze am Gebsattelberg zu erhalten und die Buslinienverbindungen in beide Richtungen weiterhin zu gewährleisten. Somit scheidet auch eine Einbahnstraßenregelung ab.

Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen. HIerzu bedarf es keiner Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr. Eine generelle Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr würde aufgrund des Gefälles und der geringen Gehwegbreite zu vermehrten Konflikten zwischen dem Rad- und Fußgängerverkehr auf dem Gehweg führen. Auch wäre die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg für den Radverkehr bei diesem Gefälle kaum umsetzbar.

Die Einhaltung des Überholabstands von mindestens 1,50 m ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite am Gebsattelberg nur möglich, wenn der Fahrverkehr die Mittelleitlinie überfährt. Die gilt auch für den Radverkehr auf dem Schutzstreifen bergauf. Auch hier muss der Fahrverkehr den Mindestabstand einhalten. Aus diesem Grund bevorzugen wir alle baulichen Radverkehrsanlagen gegenüber mittels Markierung auf der Fahrbahn geführten Varianten.

Zur Beurteilung einer Gefährdungslage greifen wir auf die aktuelle Unfallstatistik des Polizeipräsidiums München zu. Hier liegen keine Erkenntnisse vor, wonach am Gebsattelberg ein erhöhtes Unfallaufkommen mit Beteiligung von Radverkehr erkennbar wäre. Dennoch wäre aus unserer Sicht eine Übergangslösung für den bergab verlaufenden Radverkehr am ehesten sinnvoll.

Daher müssen wir leider noch um Geduld bitten, da selbst eine Übergangslösung einen gewissen Planungs- und Umsetzungsaufwand erfordert.



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Unregistrierter Nutzer am 17.07.2024 um 17:26 Uhr:

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