Beschreibung der Meldung

Bäume/Büsche ragen in Fahrradweg direkt nach der Kurve - FrankfurterRing A9-Unte

Diese Meldung wurde am 14.06.2024 via api erstellt.

Hier ragen mehrere Büsche und Äste direkt nach der Brückenunterführung hinter der Kurve in den Radelweg seit zwei Monaten (sowohl von links in den Radlweg, als auch von Oben in den Radlweg).
Wenn hier schneller gefahren wird, bleibt kaum Zeit zum Ausweichen. Eine große Gefahrenstelle.
Kann man täglich beobachten die Überraschung und Ausweichaktionen der Radfahrer auf dem Gehweg.

Antwort von Landeshauptstadt München

Vielen Dank für den Hinweis, dass Straßenbegleitgrün wie Bäume oder Sträucher zu stark in den Radweg wachsen und ein befahren schwierig machen. Bäume, Hecken, Sträucher und lebende Zäune dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies regelt das Bayerische Straßen- und Wegegesetz.
 
Gleichzeitig übernimmt das Straßenbegleitgrün eine Vielzahl von verkehrstechnischen, bautechnischen, landschaftsgestaltenden, umwelttechnischen und landschaftsökologischen Aufgaben und Funktionen, die berücksichtigt werden müssen.
 
Bei Geh- und Radwegen ist ein Lichtraumprofil bis auf eine Höhe von mindestens 2,5 Meter ab der Grundstücksgrenze freizuschneiden und dauerhaft freizuhalten.
 
Zudem müssen Straßen- und Verkehrsschilder leicht erkennbar bleiben und die Bereiche der Straßenbeleuchtung dürfen nicht zugewachsen sein.
 
Ihren Hinweis haben wir uns vorgemerkt und werden diesen schnellstmöglich bearbeiten.

Meldungsposition
Geokoordinaten
48,1865 - 11,6096
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine (autom. ermittelt: Frankfurter Ring 255, 80807 München, Germany
in
Stadtteil Schwabing-Freimann
Details
Kategorie
Behinderung > Behinderung durch Pflanze oder Baum
Zuständig
Landeshauptstadt München
Status
aufgenommen / beantwortet
Zusatzfelder
Kategorie
Oberkategorie
Hinweis
Angehängte Dateien
Keine Anhänge vorhanden.
Bearbeitungshistorie

aufgenommen / beantwortet

Landeshauptstadt München am 14.06.2024 um 10:06 Uhr:

Die Meldung wurde beantwortet.
Vielen Dank für den Hinweis, dass Straßenbegleitgrün wie Bäume oder Sträucher zu stark in den Radweg wachsen und ein befahren schwierig machen. Bäume, Hecken, Sträucher und lebende Zäune dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies regelt das Bayerische Straßen- und Wegegesetz.
 
Gleichzeitig übernimmt das Straßenbegleitgrün eine Vielzahl von verkehrstechnischen, bautechnischen, landschaftsgestaltenden, umwelttechnischen und landschaftsökologischen Aufgaben und Funktionen, die berücksichtigt werden müssen.
 
Bei Geh- und Radwegen ist ein Lichtraumprofil bis auf eine Höhe von mindestens 2,5 Meter ab der Grundstücksgrenze freizuschneiden und dauerhaft freizuhalten.
 
Zudem müssen Straßen- und Verkehrsschilder leicht erkennbar bleiben und die Bereiche der Straßenbeleuchtung dürfen nicht zugewachsen sein.
 
Ihren Hinweis haben wir uns vorgemerkt und werden diesen schnellstmöglich bearbeiten.


Warten auf Freigabe

Unregistrierter Nutzer am 14.06.2024 um 09:45 Uhr:

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