Beschreibung der Meldung

Büsche und bäume überwuchern Gehweg

Diese Meldung wurde am 09.06.2024 via api erstellt.

starke Behinderung für Fußßgänger oder KInder auf dem Rad
(Adresssuche nach: ganzenmüllerstr. 21 München)

Antwort von Landeshauptstadt München

Vielen Dank für den Hinweis, dass Straßenbegleitgrün wie Bäume oder Sträucher zu stark in den Gehweg wachsen. Bäume, Hecken, Sträucher und lebende Zäune dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies regelt das Bayerische Straßen- und Wegegesetz.
 
Gleichzeitig übernimmt das Straßenbegleitgrün eine Vielzahl von verkehrstechnischen, bautechnischen, landschaftsgestaltenden, umwelttechnischen und landschaftsökologischen Aufgaben und Funktionen, die berücksichtigt werden müssen.
 
Bei Geh- und Radwegen ist ein Lichtraumprofil bis auf eine Höhe von mindestens 2,5 Meter ab der Grundstücksgrenze freizuschneiden und dauerhaft freizuhalten.
 
Zudem müssen Straßen- und Verkehrsschilder leicht erkennbar bleiben und die Bereiche der Straßenbeleuchtung dürfen nicht zugewachsen sein.
 
Ihren Hinweis haben wir uns vorgemerkt und werden diesen schnellstmöglich bearbeiten.

Meldungsposition
Geokoordinaten
48,1785 - 11,4713
Bei Eingabe gesuchte Adresse
ganzenmüllerstr. 21 München (autom. ermittelt: Ganzenmüllerstraße 21, 80999 München, Germany
in
Stadtteil Allach-Untermenzing
Details
Kategorie
Behinderung > Behinderung durch Pflanze oder Baum
Zuständig
Landeshauptstadt München
Status
aufgenommen / beantwortet
Zusatzfelder
Kategorie
Oberkategorie
Hinweis
Angehängte Dateien
Keine Anhänge vorhanden.
Bearbeitungshistorie

aufgenommen / beantwortet

Landeshauptstadt München am 10.06.2024 um 09:50 Uhr:

Die Meldung wurde beantwortet.
Vielen Dank für den Hinweis, dass Straßenbegleitgrün wie Bäume oder Sträucher zu stark in den Gehweg wachsen. Bäume, Hecken, Sträucher und lebende Zäune dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies regelt das Bayerische Straßen- und Wegegesetz.
 
Gleichzeitig übernimmt das Straßenbegleitgrün eine Vielzahl von verkehrstechnischen, bautechnischen, landschaftsgestaltenden, umwelttechnischen und landschaftsökologischen Aufgaben und Funktionen, die berücksichtigt werden müssen.
 
Bei Geh- und Radwegen ist ein Lichtraumprofil bis auf eine Höhe von mindestens 2,5 Meter ab der Grundstücksgrenze freizuschneiden und dauerhaft freizuhalten.
 
Zudem müssen Straßen- und Verkehrsschilder leicht erkennbar bleiben und die Bereiche der Straßenbeleuchtung dürfen nicht zugewachsen sein.
 
Ihren Hinweis haben wir uns vorgemerkt und werden diesen schnellstmöglich bearbeiten.


Warten auf Freigabe

Unregistrierter Nutzer am 09.06.2024 um 12:59 Uhr:

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